TL;DR
EU Health Claims sind offiziell zugelassene Aussagen, die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln nach einer wissenschaftlichen Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) verwenden dürfen. Viele Wirkungen dürfen nicht beworben werden, weil der entsprechende Zulassungsprozess nicht durchlaufen wurde – nicht weil die Substanz per se unwirksam ist. Fehlende Health Claims sind kein Urteil über die wissenschaftliche Datenlage, sondern ein regulatorisches Faktum.
Wie wirken Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich?
Nahrungsergänzungsmittel sind nach EU-Recht Lebensmittel, keine Arzneimittel. Das ist rechtlich und inhaltlich ein entscheidender Unterschied.
Mikronährstoffe wie Zink, Magnesium oder Vitamin B6 wirken nicht pharmakologisch – sie greifen nicht aktiv in Krankheitsprozesse ein. Sie sind Kofaktoren und Bausteine: notwendige Bestandteile physiologischer Prozesse, die der Körper selbst nicht synthetisieren kann.
Konkret bedeutet das: Zink ist Cofaktor für über 300 Enzyme. Magnesium ist an mehr als 600 biochemischen Reaktionen beteiligt – darunter Energiestoffwechsel, Muskelfunktion und Neurotransmission. Vitamin B6 wird für die Synthese von Neurotransmittern wie Serotonin und Dopamin benötigt. Diese Substanzen ermöglichen physiologische Prozesse, sie ersetzen keine medizinische Behandlung.
Der Unterschied ist zentral: Eine Nährstofffunktion ist keine Heilwirkung. Magnesium „behandelt" keine Müdigkeit – aber ein Magnesiummangel kann Müdigkeit verursachen, und eine ausreichende Versorgung trägt zur normalen Energieproduktion bei. Diese Differenzierung ist der Kern des EU-Health-Claims-Systems.
Was sind EU Health Claims?
EU Health Claims sind gesundheitsbezogene Angaben, die Hersteller auf Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln offiziell verwenden dürfen. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, die in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt.
Die Rolle der EFSA
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist die zuständige wissenschaftliche Prüfbehörde. Sie bewertet Health-Claim-Anträge auf Basis eingreichter Studien und entscheidet, ob eine Beziehung zwischen einem Nährstoff und einer Körperfunktion ausreichend belegt ist.
Der Prozess verläuft vereinfacht so: Ein Hersteller oder eine Institution reicht einen Antrag ein, legt wissenschaftliche Studien vor, und die EFSA prüft, ob die Evidenz nach ihren Kriterien hinreichend ist. Ist das der Fall, wird der Claim in das EU-Register eingetragen und darf – unter definierten Bedingungen – in der Kommunikation verwendet werden.
Warum dauert der Prozess so lange?
Die EFSA verlangt robuste, reproduzierbare Evidenz – bevorzugt aus randomisierten, kontrollierten Humanstudien. Außerdem muss die zu bewerbende Substanz klar definiert und standardisierbar sein. Naturstoffkomplexe mit variabler Zusammensetzung erfüllen diese Anforderungen schwerer als chemisch definierte Einzelverbindungen.
Dazu kommt: Ein Health-Claim-Antrag ist aufwendig und kostspielig. Schätzungen gehen von sechs- bis siebenstelligen Beträgen aus – für nicht-patentierbare Naturstoffe ist dieser Aufwand wirtschaftlich oft nicht darstellbar.
Welche Health Claims gelten konkret?
Insgesamt umfasst das EU-Register über 2.000 zugelassene Health Claims zu einer Vielzahl von Nährstoffen und Substanzen. Ob ein bestimmter Inhaltsstoff einen zugelassenen Claim hat, lässt sich direkt im offiziellen EU-Register für Health Claims nachschlagen.
Als Praxis-Beispiel wurden die Health Claims der Inhaltsstoffe gewählt, die in unserem Neuro Kakao enthalten sind. Sie werden hier wortgleich wiedergegeben, wie sie im offiziellen Register stehen und wie sie verwendet werden dürfen.
Zink
Zink trägt bei zu:
-
„einem normalen Säure-Basen-Stoffwechsel"
-
„einem normalen Kohlenhydratstoffwechsel"
-
„einer normalen kognitiven Funktion"
-
„einer normalen DNA-Synthese"
-
„einer normalen Fruchtbarkeit und normalen Reproduktion"
-
„einem normalen Fettsäurestoffwechsel"
-
„der Erhaltung normaler Knochen"
-
„der Erhaltung normaler Haare"
-
„der Erhaltung normaler Nägel"
-
„der Erhaltung normaler Haut"
-
„der Erhaltung eines normalen Testosteronspiegels im Blut"
-
„der Erhaltung einer normalen Sehkraft"
-
„einem normalen Proteinstoffwechsel"
-
„einem normalen Vitamin-A-Stoffwechsel"
-
„einer normalen Funktion des Immunsystems"
-
„dem Schutz der Zellen vor oxidativem Stress"
-
„Zink hat einen Anteil am Zellteilungsprozess"
Der Wirkungszusammenhang ist physiologisch klar: Zink ist Cofaktor für über 300 Enzyme und damit an einer außergewöhnlich breiten Palette physiologischer Prozesse beteiligt – von der Testosteronsynthese über die Immunfunktion bis hin zur DNA-Replikation. Ein Mangel – der bei Männern mit hoher körperlicher Belastung, veganer Ernährung oder im Alter häufiger vorkommt – kann messbare Auswirkungen auf mehrere dieser Parameter gleichzeitig haben.
Mehr dazu im Artikel Zink für Testosteron.
Magnesium
Magnesium trägt bei zu:
-
„einem normalen Energiestoffwechsel"
-
„einer normalen Funktion des Nervensystems"
-
„einer normalen Muskelfunktion"
-
„einer normalen Eiweißsynthese"
-
„einer normalen psychischen Funktion"
-
„der Erhaltung normaler Knochen"
-
„der Erhaltung normaler Zähne"
-
„einer normalen Zellteilung"
-
„der Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung"
-
„Magnesium hat einen Anteil am Elektrolytgleichgewicht"
Mit zehn zugelassenen Claims hat Magnesium eine der breitesten Abdeckungen im gesamten EU-Register – ein Spiegelbild seiner zentralen Rolle im Stoffwechsel. Magnesium ist an der ATP-Synthese beteiligt, dem primären Energieträger jeder Körperzelle, und gleichzeitig notwendig für die Reizweiterleitung im Nervensystem und die Kontraktion der Muskulatur. Ein subklinischer Mangel ist in der Allgemeinbevölkerung verbreitet und geht mit Erschöpfung, Muskelkrämpfen und Schlafstörungen einher.
Mehr zur Rolle von Magnesium und anderen Mikronährstoffen findet sich im Wissensbereich Nährstoffe.
Vitamin B6
Vitamin B6 trägt bei zu:
-
„einem normalen Energiestoffwechsel"
-
„einer normalen Funktion des Nervensystems"
-
„einer normalen psychischen Funktion"
-
„einer normalen Funktion des Immunsystems"
-
„der Regulierung der Hormontätigkeit"
-
„einem normalen Protein- und Glykogenstoffwechsel"
-
„der Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung"
-
„einem normalen Homocysteinstoffwechsel"
-
„der Bildung roter Blutkörperchen"
Vitamin B6 ist Cofaktor für Enzyme, die an der Synthese von Neurotransmittern und Steroidhormonen beteiligt sind. Der Claim zur Regulierung der Hormontätigkeit ist einer der wenigen explizit hormonbezogenen Claims im gesamten EU-Register – was Vitamin B6 im Kontext der männlichen Hormonphysiologie besonders relevant macht.
Kreatin
-
„Kreatin erhöht bei einer täglichen Aufnahme von 3 g die körperliche Leistung bei Schnellkrafttraining im Rahmen kurzzeitiger intensiver körperlicher Betätigung."
Für Kreatin existiert genau ein zugelassener EU Health Claim – dieser ist jedoch ungewöhnlich präzise: Dosierung (3 g/Tag), Kontext (Schnellkrafttraining) und Art der Betätigung (kurzfristig, intensiv) sind exakt definiert. Diese Präzision spiegelt die außergewöhnlich robuste und konsistente Studienlage zu Kreatin wider – es gehört zu den am besten untersuchten Substanzen im Bereich sportlicher Leistung überhaupt.
Rohkakao (Kakaoflavanoide)
-
„Kakaoflavanoide tragen zur Erhaltung der Elastizität der Blutgefäße bei, was zu einem normalen Blutfluss beiträgt."
Dieser Claim gilt bei einer täglichen Aufnahme von 200 mg Kakaoflavanoiden – erreichbar mit etwa 10–15 g hochwertigem Rohkakao. Bemerkenswert: Selbst Rohkakao, die pflanzliche Basis unseres Neuro Kakao, hat damit einen eigenständigen, EFSA-geprüften Health Claim – etwas, das die meisten Verbraucher nicht erwarten würden. Der Mechanismus ist gefäßphysiologisch: Flavanoide unterstützen die Stickstoffmonoxid-Produktion im Gefäßendothel, was die Gefäßelastizität erhält und die Durchblutung begünstigt.
Hinweis: Das EU-Register wird fortlaufend aktualisiert. Die hier aufgeführten Claims entsprechen dem Stand der fachlichen Überprüfung 2026. Für verbindliche und aktuelle Informationen empfiehlt sich die direkte Prüfung im offiziellen EU-Register.
Warum haben Adaptogene wie Shilajit oder Maca keinen Health Claim?

Substanzen wie Shilajit (Mumijo), Maca oder Rhodiola Rosea werden seit Jahrhunderten in traditionellen Medizinsystemen verwendet – im Ayurveda, in der tibetischen Medizin, in der andinen Heilkunde. Zu allen drei Substanzen gibt es moderne wissenschaftliche Untersuchungen, teils placebokontrolliert.
Shilajit beispielsweise enthält Fulvinsäure als zentralen bioaktiven Bestandteil sowie über 40 Mineralien. Studien wie Pandit et al. (2016, Andrologia) dokumentierten bei gesunden Männern statistisch signifikante Veränderungen hormoneller Parameter. Zu Maca liegen Untersuchungen zu Libido und Ausdauer vor, zu Rhodiola zur subjektiven Stresswahrnehmung.
Dennoch existieren für diese Substanzen keine zugelassenen EU Health Claims. Warum?
Erstens: Keiner dieser Stoffe hat bislang einen vollständigen EFSA-Prozess durchlaufen. Das erfordert nicht nur Studien, sondern eine präzise Definition der Substanz, reproduzierbare Standardisierung und einen formellen Antrag.
Zweitens: Die natürliche Variabilität dieser Substanzen erschwert die Standardisierung, die die EFSA für eine belastbare Prüfung voraussetzt.
Drittens: Die wirtschaftliche Logik spielt eine Rolle. Naturstoffe, die nicht patentierbar sind, bieten Herstellern keinen Anreiz, ein aufwendiges und kostspieliges Zulassungsverfahren zu finanzieren.
Das Ergebnis: Hersteller dürfen für Shilajit oder Maca keine Wirkaussagen machen. Zulässig sind neutrale Formulierungen wie:
-
„Studien deuten darauf hin …"
-
„wird traditionell verwendet …"
-
„wissenschaftlich untersucht, jedoch ohne zugelassenen Health Claim …"
Bedeutet „kein Health Claim" = keine Wirkung?
Nein. Diese Gleichsetzung ist ein häufiges Missverständnis.
EU Health Claims sind Werbezulassungen, keine wissenschaftlichen Wahrheitsurteile. Sie definieren, was ein Hersteller auf einem Produkt kommunizieren darf – nicht, was eine Substanz physiologisch tut oder nicht tut.
Ein zugelassener Claim bedeutet: Die EFSA hat die eingereichten Studien als ausreichend bewertet, und der Antrag wurde formal abgeschlossen. Ein fehlender Claim bedeutet: Dieser Prozess wurde nicht oder noch nicht durchlaufen.
Die Abwesenheit eines Claims kann folgende Ursachen haben:
-
Die Evidenz wurde nie bei der EFSA eingereicht.
-
Der Antrag wurde zurückgezogen.
-
Die Substanz lässt sich nicht ausreichend standardisieren.
-
Die Kosten des Verfahrens übersteigen den wirtschaftlichen Nutzen.
Umgekehrt gilt: Ein zugelassener Claim garantiert keine Wirkung beim Individuum. Er besagt, dass eine Substanz unter definierten Bedingungen bei der untersuchten Population messbare Effekte auf eine bestimmte Körperfunktion gezeigt hat.
Transparenz über diesen Unterschied ist ein Qualitätsmerkmal – für Hersteller ebenso wie für Verbraucher.
Für wen ist das relevant – und für wen nicht?
Dieser Rahmen ist relevant für Männer, die Nahrungsergänzungsmittel bewusst und informiert einsetzen möchten: die wissen wollen, ob ein Claim auf solider Evidenz basiert oder auf Marketing, die Produkte mit traditionell genutzten Adaptogenen nicht pauschal ablehnen oder unkritisch annehmen, und die Supplement-Kommunikation einordnen möchten, bevor sie eine Entscheidung treffen.
Weniger relevant ist diese Einordnung für Menschen, die kurzfristige Versprechen suchen. Das Health-Claims-System operiert auf physiologischer Grundlage – es beschreibt Beiträge zu normalen Körperfunktionen, keine schnellen Transformationen.
Wer mehr über die physiologischen Grundlagen der männlichen Hormonregulation erfahren möchte, findet eine strukturierte Einordnung im Wissensbereich Testosteron.
FAQ
Warum dürfen Supplement-Brands viele Wirkungen nicht bewerben?
Weil die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vorschreibt, dass gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln offiziell zugelassen sein müssen. Ohne einen abgeschlossenen EFSA-Prozess und eine Eintragung im EU-Register darf eine Aussage nicht in der Produktkommunikation verwendet werden – unabhängig davon, ob Studien zur Substanz existieren.
Wer entscheidet über EU Health Claims?
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist die zuständige wissenschaftliche Bewertungsbehörde. Auf Basis ihrer Stellungnahmen entscheidet die Europäische Kommission über die Zulassung. Zugelassene Claims werden im EU-Register veröffentlicht und sind öffentlich einsehbar.
Sind Adaptogene wie Shilajit oder Maca wissenschaftlich untersucht?
Ja. Zu Shilajit, Maca und Rhodiola Rosea gibt es publizierte Humanstudien, teils placebokontrolliert und in anerkannten Fachjournalen veröffentlicht. Keiner dieser Stoffe hat jedoch einen zugelassenen EU Health Claim, weil der formale EFSA-Prozess bislang nicht abgeschlossen wurde. Studienlage und Zulassungsstatus sind zwei verschiedene Dinge.
Was bedeutet „trägt bei zu" juristisch genau?
Der Ausdruck „trägt bei zu" ist eine definierte Formulierung im EU-Health-Claims-System. Er signalisiert, dass die Substanz unter normalen Ernährungsbedingungen eine messbare Funktion im Körper unterstützt – keine garantierte Wirkung beim Individuum, aber eine wissenschaftlich belegte Beteiligung an einem physiologischen Prozess. Die Formulierung schließt Heilversprechen und therapeutische Aussagen explizit aus.
Warum dauert ein Health-Claim-Verfahren so lange?
Ein vollständiges EFSA-Verfahren umfasst die Einreichung wissenschaftlicher Daten, die Bewertung durch EFSA-Expertenpanels, eine öffentliche Konsultationsphase und abschließend die Entscheidung der Europäischen Kommission. Der gesamte Prozess kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen und ist mit erheblichen Kosten verbunden. Für nicht-patentierbare Naturstoffe fehlt Herstellern oft der wirtschaftliche Anreiz, diesen Aufwand zu tragen.
0 Kommentare